Kostenbeteiligung

Kostenbeteiligung in der Zusatzversicherung nach VVG

 
Auch bei einigen Leistungen aus den Spital-, Zahn- oder ambulanten Zusatzversicherungen gibt es einen Selbstbehalt, welcher je nach Krankenkasse unterschiedlich ist. Dieser variiert zusätzlich je nach Produkt und gewählter Deckung.  Über den jeweiligen Selbstbehalt informieren wir Sie sehr gern in einem persönlichen Beratungsgespräch.
 

Sprechen Sie uns gerne an! Unsere Experten unterstützen Sie gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch, die für Sie individuell passende Versicherungslösung zu finden!
 

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