Steuersparen

Sparen und Absichern als gebundene Versicherungslösung in der Säule 3a


Die Säule 3a dient Ihrer privaten Vorsorge für die Absicherung der Vorsorgelücken der ersten und zweiten Säule (AHV und Pensionskasse). Voraussetzung ist die obligatorische (oder freiwillige) Versicherung bei der AHV und das Ausüben einer Erwerbstätigkeit. Sie können die Beiträge bei der direkten Bundessteuer und in allen Kantonen der Schweiz im Rahmen der BVV 3 von Ihrem Einkommen abziehen:
  • Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende mit 2. Säule ab 2019: höchstens CHF 6'826.- pro Jahr
  • Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende ohne 2. Säule ab 2019: 20 % des Erwerbseinkommens, maximal CHF 34'128.- pro Jahr
Die Police ist während der Laufzeit beim Bund und den Kantonen vermögenssteuerfrei.
Das ausgezahlte Kapital unterliegt bei der direkten Bundessteuer und in allen Kantonen einer einmaligen Jahressteuer, getrennt vom übrigen Einkommen.
Renten werden zu 100 % zusammen mit den übrigen Einkommen besteuert. 

Bereits in jungen Jahren Gedanken zur Absicherung zu machen ist gerade wegen dem Zinseszinseffekt sehr sinnvoll. Es ist möglich diese Vorsorgelösung wie bei einer Bank anzusparen und gleichzeitig wie bei einer Versicherung gegen Risiken wie Todesfall und Invalidität versichert zu sein.
 

 

Vorteile dieser Vorsorge aus zwei Welten:

  • Vorsorgen u. a. mit Fondssparen in der steuerbegünstigten Säule 3a.
  • Garantiertes Todes- und Invalditätskapital für Ihre Sicherheit kann vereinbart werden.
  • Mit der Prämienbefreiung erreichen Sie Ihr Vorsorgeziel auch bei einer Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit und Unfall.
  • Bezahlte Prämien können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
  • Flexible Altersvorsorge mit der Möglichkeit der Anpassung auf die jeweilige Lebenssituation.

Sprechen Sie uns gerne an! Unsere Experten unterstützen Sie gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch, die für Sie individuell passende Spar- und Risikoversicherung zu finden!
 

>> Hier geht's zu unserem Kontaktformular.

 

: