Obligatorische Krankenversicherung

Krankenpflegeversicherung


Obligatorisch versichert sind:
  • für Krankenpflege: Personen, die in Liechtenstein ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben oder eine Erwerbstätigkeit ausüben;
  • für Krankengeld: über 15jährige Arbeitnehmer, die in Liechtenstein für einen Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Liechtenstein tätig sind.

Leistungen:
  • Krankheit
  • Unfall, soweit dafür keine Unfallversicherung aufkommt
  • Mutterschat

Wichtig bei der Auswahl sind:
  • Prämienreduktion durch Eigenverantwortung und richtiger Wahl der Franchise
  • Kostenbeteiligung für Erwachsene bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters
  • Kostenbeteiligung für Erwachsene nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters
  • Änderungsmöglichkeiten der Wahlfranchise
  • Kassenwechsel 
  • Chronischkranke
  • Neugeborenes Kind

Sprechen Sie uns gerne an! Unsere Experten unterstützen Sie gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch, die für Sie individuell passende Versicherungslösung zu finden!

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