Pensionskasse bzw. Sammelstiftung

Wissen sie die wesentlichen Details Ihrer betrieblichen Vorsorge?


Ob kleines oder grosses Unternehmen: Unsere Expertise im Zusammenhang mit Pensionkassen bieten Lösungen für die individuellen Bedürfnisse Ihrer Firma und ihrer Mitarbeitenden. Wir sind dabei ganz persönlich als kompetenter Berater für Sie vor Ort.

Wichtig sind dabei folgende Punkte:
  • Die passende Altersvorsorge zu jedem Lebensmodell und darauf abgestimmte individuelle persönliche Vorsorgepläne inklusive der Betrachtung der familiären Verhältnisse
  • Verzinsung der vor- oder überobligatorischen Altersguthaben
  • Umwandlungssatz
  • Deckungsgrad
  • Anlagereglement
  • Sicherheit der Veranlagung
  • Prämienbefreiung
  • Nachhaltigkeit
  • Verwaltungs- und Risikokosten
  • weitere wichtige Punkte

Jeder beitrittspflichtige Arbeitnehmer, dessen massgebender Jahreslohn wenigstens den Jahresbetrag der minimalen jährlichen Altersrente der AHV erreicht, ist gegen die wirtschaftlichen Folgen der Invalidität, des Todes und des Alters zu versichern. Die Versicherungspflicht beginnt:
a) für die Risikoleistungen bei Tod und Invalidität mit dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres;
b) für die Altersleistungen mit dem 1. Januar nach Vollendung des 19. Altersjahres, wenn das Arbeitsverhältnis unbefristet ist. 
 
Im Vorsorgeplan des Betriebes wird die Höhe der Risikoleistungen und der Sparbeiträge definiert. Die Prämienaufteilung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden beträgt in der Regel je 50%, da sind jedoch auch individuelle Vereinbarungen möglich.

 
 

Sprechen Sie uns gerne an! Unsere Experten unterstützen Sie gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch, die für Ihr Unternehmen individuell passende Pensionskassenlösung zu finden bzw. zu adaptieren!

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