Die Riskolebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten. Darüber hinaus werden keine Leistungen erbracht.
Die Ablebensversicherung dient vor allem der:
Die Ablebensversicherung dient vor allem der:
- Vorsorge der Hinterbliebenen
- Zur Abdeckung von Begräbniskosten oder der Erbgebühren
- Zur Besicherung und Abdeckung eines Darlehens.