Der Versicherungsschutz in der Krankenversicherung - ob Sonderklasse bzw. Tagegeld oder alternativer Heilmethoden und bessere Pflegebehelfe - ist frei wählbar. Außerdem genießen die Ehepartner, Lebensgefährten und die Kinder den ermäßigten Versicherungsschutz. Des Weiteren kann man die jeweilige Prämie durch die Wahl einer Option oder eines eventuellen Selbstbehaltes noch weiter reduzieren. Eine absolute Neuheit ist, dass man die Kinder auch alleine in der Gruppe versichern kann. Der Eintritt als auch der Übertritt von einer anderen Krankenversicherung ist jederzeit und rasch durchführbar.
Bestimmte Inhalte eines Gruppenvertrages:
Vorteil der Gruppenversicherung:
günstige Prämie im Vergleich zur Einzelversicherung auf Grund eines geringen Verwaltungsaufwandes.
Bestimmte Inhalte eines Gruppenvertrages:
- Weiterversicherungsrecht
Gruppenkrankenversicherungsverträge können von beiden Seiten jährlich gekündigt werden (=ordentliches Kündigungsrecht). Daher muss ein Fortsetzungsrecht in der Einzelkrankenversicherung festgelegt werden.
- Vertragspartner
Versicherungsnehmer und damit Vertragspartner ist der Vertreter des Personenkreises, also
Dienstgeber
Betriebsrat
Personalvertretung
- Versicherbarer Personenkreis
Dienstnehmer eines Unternehmens sowie Angehörigen dieser Person (Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder)
- Mindestteilnehmerzahl
Eine Gruppe wird zumeist von mindestens 20 Personen gebildet (auch Abweichungen möglich). Der Beitritt zu einer Gruppe ist zu jedem Monatsersten möglich.
- Versicherungsschutz in der Gruppenversicherung
Meistens werden stationäre Krankheitskostentarife sowie Krankenhaustagegeldtarife versichert. Es sind aber auch Reisetarife oder Einbettzimmerzuschläge möglich.
Vorteil der Gruppenversicherung:
günstige Prämie im Vergleich zur Einzelversicherung auf Grund eines geringen Verwaltungsaufwandes.