Kollektive Vorsorge

Der Versicherungsschutz in der Krankenversicherung - ob Sonderklasse bzw. Tagegeld oder alternativer Heilmethoden und bessere Pflegebehelfe - ist frei wählbar. Außerdem genießen die Ehepartner, Lebensgefährten und die Kinder den ermäßigten Versicherungsschutz. Des Weiteren kann man die jeweilige Prämie durch die Wahl einer Option oder eines eventuellen Selbstbehaltes noch weiter reduzieren. Eine absolute Neuheit ist, dass man die Kinder auch alleine in der Gruppe versichern kann. Der Eintritt als auch der Übertritt von einer anderen Krankenversicherung ist jederzeit und rasch durchführbar.

Bestimmte Inhalte eines Gruppenvertrages:
  • Weiterversicherungsrecht
    Gruppenkrankenversicherungsverträge können von beiden Seiten jährlich gekündigt werden (=ordentliches Kündigungsrecht). Daher muss ein Fortsetzungsrecht in der Einzelkrankenversicherung festgelegt werden.
  • Vertragspartner
    Versicherungsnehmer und damit Vertragspartner ist der Vertreter des Personenkreises, also
    Dienstgeber
    Betriebsrat
    Personalvertretung
  • Versicherbarer Personenkreis
    Dienstnehmer eines Unternehmens sowie Angehörigen dieser Person (Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder)
  • Mindestteilnehmerzahl
    Eine Gruppe wird zumeist von mindestens 20 Personen gebildet (auch Abweichungen möglich). Der Beitritt zu einer Gruppe ist zu jedem Monatsersten möglich.
  • Versicherungsschutz in der Gruppenversicherung
    Meistens werden stationäre Krankheitskostentarife sowie Krankenhaustagegeldtarife versichert. Es sind aber auch Reisetarife oder Einbettzimmerzuschläge möglich.

Vorteil der Gruppenversicherung:
günstige Prämie im Vergleich zur Einzelversicherung auf Grund eines geringen Verwaltungsaufwandes.
Die meisten Unfälle passieren zu Hause, in der Freizeit oder beim Sport
836.000 Unfälle passieren jährlich in Österreich, davon enden 20 % mit einem Spitalsaufenthalt, sowie ca. 2.600 leider tödlich und jeder 100. Unfall mit dauernder Invalidität!

Ein Unfall kann Ihr ganzes Leben verändern
Gerade bei schweren Unfällen mit Dauerinvalidität ist aber besonders bei Ärzten neben den gesundheitlichen Folgen auch die eigene Existenz in Gefahr, denn wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, fehlt meist auch der finanzielle Rückhalt für massive monatliche Belastungen:
  • Einkommenslücke zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. zu den Leistungen aus dem WFF
  • Pflegekosten
  • Kapital für notwendige Umbau- oder Herstellungskosten
  • Kosten für erhöhte Haushaltsführung und Umorientierung
  • Bestehende Kreditrückführungen und Leasingausgaben

Unfallvorsorge der Kammer für ÄrztInnen sowie für ZahnärztInnen und DentistInnen
Da die gesetzliche Unfallversicherung nur eine Basis darstellt, gibt es daher eine fakultative private Unfallvorsorge des Bundes­komitees Freie Berufe Österreich sowie von der Österreichischen Ärztekammer, die eine spezielle Gruppen-Rahmen-Vereinbarung  für eine Ärzte-Unfall-Vorsorge mit folgenden Highlights abgeschlossen hat:
  1. Erweiterte und verbesserte Gliedertaxe speziell für Ärzte
  2. Günstigere Jahresprämie durch den Gruppenvertrag
  3. Höhere Leistung bei Dauerinvalidität durch progressiven Anstieg der Versicherungssumme
  4. Mitversicherungsmöglichkeit von Familienangehörigen
  5. Individuelle Gestaltungsmöglichkeit
  6. Pensionistenlösung

Warum ist für die Tätigkeit als Arzt eine spezielle Unfallversicherung notwendig?
Verletzungen der Arbeitshand, bestimmter Finger, aber auch Beein­trächti­gungen der Sinnesorgane und des Gleichgewichtssinnes oder des Bewegungsapparates können im Extremfall zu dauernder Berufsunfähigkeit führen. Die Vorsorge für die finanziellen Folgen eines Unfalles ist daher für diese hochqualifizierte Berufsgruppe enorm wichtig.

Durch das Zusammenwirken von erhöhter Gliedertaxe und Progression ergeben sich gegenüber herkömmlichen Unfallversicherungen im Leistungsfall deutlich höhere Entschädigungsleistungen. Überprüfen Sie vorsichtshalber Ihren derzeitigen Versicherungsschutz mit den Inhalten des folgenden Beispiels:

Beispiel für speziellen Ärzteschutz:
  • Ärztegliedertaxe: Ohne spezielle Gliedertaxe bedeutet z.B. die völlige Funktionsunfähigkeit eines Zeigefingers infolge eines Unfalles eine Entschädigung in Höhe von 10 % der Versicherungssumme. Durch die erhöhte Gliedertaxe für Ärzte leistet diese im gleichen Fall bis zu 600 % der Versicherungssumme!
  • Mitwirkungsanteie
  • Infektionsrisiko
  • Tätigkeit bei Erste-Hilfe-Leistungen
  • Mitversicherung als Flugretter
  • Hohe Progression besonders bei niedrigen Invaliditätsgraden