Nachteile

Dem stehen folgende Nachteile oder eventuelle Nachteile für den Leasingnehmer gegenüber:
  • Privatleasing, da Privatpersonen die Leasingraten nicht steuerlich geltend machen können, daher ist insbesondere ein Bankkredit normalerweise wirtschaftlich sinnvoller. Allerdings sehen gerade Hersteller-Leasinggesellschaften im Privatleasing eine für sie hoffnungsvolle Marketing-Chance. Durch das Bewerben einer niedrigen Leasingrate wird dem potenziellen Kunden eine liquiditätsschonende Fahrzeugbeschaffung in Aussicht gestellt. Für Privatkunden kann der Abschluss eines Mietkaufvertrages bei einer Leasinggesellschaft eine attraktive Alternative zu einem Ratenkredit bei der Hausbank sein, dies insbesondere dann, wenn das Angebot einer Hersteller-Leasinggesellschaft Subventionen als Marketingmaßnahmen beinhaltet, die bei einem Kauf nicht verfügbar wären.
  • Der Leasingnehmer erwirbt kein Eigentum am Leasinggut und hat somit keine Möglichkeiten für einen eventuellen Verkauf bei Nichtnutzung oder Liquiditätsproblemen.
  • Bei juristischen Streitigkeiten, z. B. aus den Bereichen Garantie und Gewährleistung kommt das Dreiecksverhältnis Leasinggeber-Leasingnehmer-Hersteller zum Tragen.
  • Im Fall des Verlustes des Objektes während der Leasingvertragslaufzeit, ersetzt zwar meist eine abgeschlossene Versicherung den Objektverlust des Leasinggebers zum Verkehrswert, der Leasingnehmer muss aber für die vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages Gebühren und Schadensersatz an die Leasinggesellschaft zahlen. (nur bei Firmen: Zudem kann der Buchwert des Objektes höher sein als der ersetzte Verkehrswert.)
  • Die ungewissen Kosten bei Rückgabe der geleasten Geräte sind zu berücksichtigen.
  • Bei komplexen Ausrüstungen ergibt sich durch leasingfinanzierte Nach- und Aufrüstungen häufig kein kongruentes Laufzeitende der Leasingverträge aller Komponenten mehr.
  • Komplexe technologische Ausrüstungen können häufig nicht termingerecht am Tag des Endes eines Leasingvertrages ersetzt werden.
  • Leasingunternehmen besitzen mit der Drohung des Entzugs der Objekte, die ein Unternehmen möglicherweise betriebsnotwendig benötigt, ein Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen.