Unfallversicherung

Dauernde Invalidität

Bleibt innerhalb eines Jahres nach einem Unfall eine dauernde Invalidität zurück, wird aus der hierfür versicherten Summe der dem Grade der Invalidität entsprechende Betrag gezahlt. Stirbt der Versicherte Unfall bedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht keine Leistung.

Stirbt er jedoch aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres, dann ist nach dem Grad der dauernden Invalidität zu leisten, mit dem auf Grund der zuletzt erstellten ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.

Bei Unfall bedingter oder unfallfremder Todesursache später als ein Jahr ist ebenfalls nach dem Grad der dauernden Invalidität, mit dem zu rechnen gewesen wäre, zu leisten.

Todesfall

Tritt innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet der Tod als Folge des Unfalles ein, wird die für den Todesfall versicherte Summe geleistet.

Unfall Folgekosten

Heilkosten: Kosten, die zur Behebung von Unfallfolgen aufgewendet werden müssen und nach ärztlicher Verordnung notwendig waren wie zum Beispiel künstliche Gliedmassen oder Zahnersatz

Rückholkosten: das sind Unfall bedingte Kosten des ärztlich empfohlenen Verletztentransportes vom Krankenhaus außerhalb seines Wohnortes verunfallten Versicherten in einem zu seinem Wohnort nächstgelegenen Krankenhaus.

Bergungskosten: das sind Kosten, die notwendig werden, wenn der Versicherte einen Unfall erlitten hat oder in Berg- oder Wassernot geraten ist und verletzt oder unverletzt geborgen werden muss.

Unfallrente

Überschreitet der festgestellte Invaliditätsgrad einen vom Versicherer festgesetzten Prozentsatz, so gelangt die volle vereinbarte Monatsrente entweder zeitlich begrenzt oder ein Leben lang zur Auszahlung.