KFZ-Leasing

Hierbei handelt es sich um kurz- bis mittelfristige Finanzierungen. Je nach Autotype und Kaufpreis werden Finanzierungsparameter festgelegt. Es sollte in jedem Fall im Detail verglichen werden.
Operating-Leasing:
Das ist eine Form des Leasing, die der Miete weitgehend ähnlich ist, jedoch in vielen Fällen weitere mietuntypische Dienstleistungen einschließt. Diese Art des Leasings zeichnet sich durch keine feste Grundmietzeit und somit das Recht auf jederzeitige Kündigung aus. Der Leasinggeber trägt das volle Investitionsrisiko und aktiviert das Leasinggut (Abschreibung über Nutzungsdauer), der Leasingnehmer verbucht die Leasingraten als Aufwand. Zusätzliche Dienstleistungen wie Wartung und Reparatur trägt der Leasinggeber.

Finanzierungsleasing:
Als typisches Leasing überwälzt der Leasinggeber das Investitionsrisiko auf den Leasing-Nehmer. Der Leasing-Nehmer wird während der Vertragslaufzeit nicht dinglicher Eigentümer des Vermögensgegenstandes, wenn ihm die Sache auch wirtschaftlich als Eigene zugerechnet werden kann. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit steht dem Leasing-Nehmer üblicherweise eine vertraglich eingeräumte Kaufoption der Sache zum Preis des Restwertes zu.

Cross-Border-Leasing:
Wenn Leasinggeber und Leasingnehmer ihren Geschäftssitz in unterschiedlichen Ländern haben, spricht man von Cross-Border-Leasing. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Leasing in den verschiedenen Ländern erlaubt zahlreiche steuersparende Varianten, die meist jedoch nach einiger Zeit durch die Finanzbehörden der beteiligten Länder unterbunden werden. (nur für Privat: So war es beispielsweise bis 2009 für Österreicher attraktiv, Fahrzeuge in Deutschland zu leasen. Durch eine Entscheidung der EU zur Umsatzsteuerbehandlung entfallen die Vorteile zum 1. Januar 2010.)
Leasingverträge mit vereinbarten Depotzahlungen:
Hierbei handelt es sich häufig um eine Sonderform von Teilamortisationsverträgen. Schon bei Vertragsbeginn wird der Restwert exklusive Umsatzsteuer in Form eines Depots hinterlegt. Depotzahlungen müssen nicht mit einem Restwert in Verbindung stehen und müssen auch nicht die Leasingraten reduzieren. Depotzahlungen des Leasingnehmers oder eines Dritten können die Funktion einer Sicherheit analog einer verzinsbaren Kaution haben.

Leasingverträge mit einer vereinbarten Mietvorauszahlung:
Eine Mietvorauszahlung, die bei Vertragsbeginn oder bei Annahme des Leasingvertrages durch die Leasinggesellschaft zu bezahlen ist, reduziert die während der Vertragslaufzeit zu leistenden Leasingraten. (nur für Firma: Konzernstellen und Behörden nutzen diese Möglichkeit, um sonst verfallende Jahresbudgets aufzubrauchen. Eine Mietvorauszahlung kann für Steuerpflichtige, die nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen müssen, mit steuerlichen Vorteilen verbunden sein.)

Leasingverträge mit variablen Leasingraten:
Leasingverträge mit variablen Leasingraten werden selten angeboten. Wenn ein Leasingnehmer fallende Zinsen erwartet, kann eine entsprechende Refinanzierung des Leasinggebers mit variablem Zins und laufender Anpassung der Leasingraten eine attraktive Option sein.

Fahrzeugleasingvertrag mit Kilometerbegrenzung:
Bei dieser Art des Leasingvertrages wird vertraglich eine maximale Kilometerlaufleistung für das Leasingfahrzeug festgelegt. Bei Rückgabe des Fahrzeuges wird dessen Kilometerstand abgerechnet. Wurde die festgelegte Kilometerlaufleistung überschritten, so muss der Leasingnehmer eine Nachzahlung leisten.

Fahrzeugleasingvertrag mit Restwertfixierung:
Schließt man einen Leasingvertrag mit Restwertfixierung ab, so wird der Verkehrswert des Leasingfahrzeuges bei Vertragsende ermittelt. Somit werden bei der Rückgabe neben den gefahrenen Kilometern auch der äußere und technische Zustand des Fahrzeuges sowie die Situation am Gebrauchtwagenmarkt berücksichtigt. Liegt der so ermittelte Verkehrswert unter dem im Leasingvertrag vereinbarten Restwert, ist die Differenz vom Leasingnehmer zu tragen. Das Restwertrisiko liegt bei diesen Verträgen beim Leasingnehmer, insbesondere auch das Risiko gestörter Gebrauchtwagenmärkte bei Leasingvertragsende.

Null-Leasing:
Das ist mehr ein Marketingbegriff als eine fundierte Vertragsgestaltungsvariante. Die Leasingraten enthalten aus der Sicht des Leasingnehmers keinen Aufschlag für Finanzierung, Verwaltung usw. Diese Leasingbewerbung wird insbesondere in der Automobilbranche als ein Instrument der Absatzförderung verwendet. Ausgehend von marktüblichen Verkaufspreisen handelt es sich mithin häufig nicht um Null-Leasing. Manchmal werden Leasinggeschäfte von Herstellern zur Absatzförderung jedoch auch subventioniert. Anders als eine Senkung von Listenpreisen oder hohe Rabatte auf Listenpreise beschädigt das ein Qualitätsimage einer Marke nicht.

Der Begriff Null-Leasing wird manchmal auch für Vertragsgestaltungen insbesondere von Fahrzeugleasingverträgen benutzt, bei der eine hohe Mietvorauszahlung, ein hoher kalkulierter Restwert und eine geringe maximale Kilometerleistung die monatlichen Raten auf Null reduzieren. Der Verzehr des Objektes während der Leasingvertragslaufzeit ist praktisch durch die Mietvorauszahlung bezahlt. Falls der Leasingnehmer das Risiko für den meist hohen Restwert trägt, kann diese Variante mit erheblichen Kosten am Vertragsende verbunden sein.
  • 100 % Fremdfinanzierung ist möglich.
  • Die periodischen Leasingzahlungen dienen der innerbetrieblichen Planung als sichere Kalkulationsgrundlage.
  • Eine Entsorgung oder Verwertung bei Vertragsende durch den Leasingnehmer kann entfallen, sofern das Leasingobjekt nach Ablauf der Leasingzeit an den Leasinggeber zurückgegeben wird.
  • Eventuelle geringere Einstandspreise des Leasinggebers, beispielsweise aufgrund von größeren Abnahmemengen, können an den Leasingnehmer in Form von günstigen Leasingkonditionen weitergegeben werden.
  • Leasing mit entsprechendem Service durch den Leasinggeber spart für den Leasingnehmer Verwaltungsaufwand.
  • Privatleasing, da Privatpersonen die Leasingraten nicht steuerlich geltend machen können, daher ist insbesondere ein Bankkredit normalerweise wirtschaftlich sinnvoller. Allerdings sehen gerade Hersteller-Leasinggesellschaften im Privatleasing eine für sie hoffnungsvolle Marketing-Chance. Durch das Bewerben einer niedrigen Leasingrate wird dem potenziellen Kunden eine liquiditätsschonende Fahrzeugbeschaffung in Aussicht gestellt. Für Privatkunden kann der Abschluss eines Mietkaufvertrages bei einer Leasinggesellschaft eine attraktive Alternative zu einem Ratenkredit bei der Hausbank sein, dies insbesondere dann, wenn das Angebot einer Hersteller-Leasinggesellschaft Subventionen als Marketingmaßnahmen beinhaltet, die bei einem Kauf nicht verfügbar wären.
  • Der Leasingnehmer erwirbt kein Eigentum am Leasinggut und hat somit keine Möglichkeiten für einen eventuellen Verkauf bei Nichtnutzung oder Liquiditätsproblemen.
  • Die ungewissen Kosten bei Rückgabe der geleasten Geräte sind zu berücksichtigen.
  • Bei juristischen Streitigkeiten, z. B. aus den Bereichen Garantie und Gewährleistung kommt das Dreiecksverhältnis Leasinggeber-Leasingnehmer-Hersteller zum Tragen.
  • Leasingunternehmen besitzen mit der Drohung des Entzugs der Objekte, die ein Unternehmen möglicherweise betriebsnotwendig benötigt, ein Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen.