Pflegevorsorge

Pflegegeld

Die private Pflegeversicherung läuft parallel zum staatlichen Pflegegeld. Sobald Sie das staatliche Pflegegeld beziehen, zahlt auch die Versicherung mit den gleichen Leistungsstufen und Voraussetzungen, jedoch mit zusätzlichen Vorteilen:
  • Ihr privates Pflegegeld erhalten Sie, wenn notwendig, lebenslang.
  • Sie können ein ansprechendes Ambiente für Ihre Pflege wählen.
  • Sie genießen die Betreuung, die Sie wünschen.
  • Die private Pflege gibt es auch, wenn man nach einem Unfall pflegebedürftig wird.
Die private Pflegeversicherung bietet Ihnen eine ideale Ergänzung zum staatlichen Pflegegeld: Sie dient dazu die Versorgungslücke zwischen staatlichem Pflegegeld und tatsächlichem finanziellen Aufwand zu schließen.

Pflegeversicherung

Vorübergehend notwendige Pflege:
Speziell nach Krankenhausaufenthalten ist man auf professionelle Pflege angewiesen. Da der Staat in so einem Fall keine Leistung erbringt, bieten private Krankenversicherer die Möglichkeit einer Pflegeversicherung, die pro Pflegefall bis max 60 Kalendertagen innerhalb von 2 Jahren, finanzielle Unterstützung leistet.

Dauernd notwendige Pflege:
Oft reicht eine vorübergehende Pflege nicht aus. Dauernde Pflege kostet aber viel Geld. Die Leistungen einer gesetzlichen Pflegeversicherung, dessen Höhe ja von der Pflegestufe abhängt, deckt gerade einmal einen Teil der Pflegekosten.

Hier bieten private Krankenversicherer die Möglichkeit einer Pflegeversicherung, die monatlich analog zum staatlichen Pflegegeld einen Geldbetrag leistet, der die finanzielle Lücke zwischen tatsächlichen Pflegekosten und den staatlichen Leistungen abdeckt.

Pflegebedürftigkeit:
Dieses liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Unfall oder Gebrechlichkeit so hilflos ist, dass sie für mindestens drei der genannten Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe einer anderen Person bedarf.

Verrichtungen:
  • Fortbewegen im Zimmer
  • Aufstehen und Zubettgehen
  • An- und Auskleiden
  • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Körperpflege
  • Verrichten der Notdurft