Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten. Darüber hinaus werden keine Leistungen erbracht.
Die Ablebensversicherung dient vor allem der:
Vorsorge der Hinterbliebenen
Zur Abdeckung von Begräbniskosten oder der Erbgebühren