Pensionsvorsorge

Klassische Lebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung vereint Todesfallabsicherung und Sparanlage. Sie zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme inklusive des angesammelten Gewinnkapitals an die Bezugsberechtigten. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Versicherungsdauer, wird die Erlebensfallleistung an die Bezugsberechtigten für den Erlebensfall (meist der Versicherungsnehmer) inklusive Gewinnkapitals ausgezahlt. Die Ablebensleistung kann auch abweichend von der Erlebenssumme gewählt werden.

Die Er- und Ablebensversicherung dient in erster Linie der Familienvorsorge im Sterbefall oder als Altersvorsorge im Erlebensfall zur Ergänzung zur gesetzlichen Pension. Darüber hinaus trägt diese Form der Lebensversicherung zur systematisches Sparen bei guter Verzinzung zur Vermögensbildung bei.

Staatlich geförderte Pensionsvorsorge

Seit der Änderung des Einkommenssteuergesetzes fördert der Staat jetzt die private Zukunftsvorsorge mit einer jährlichen Prämie. Damit soll ein Anreiz zur Eigenvorsorge gegeben werden, wobei der Gesetzgeber aber folgende Vorgaben machte:

Staatliche Prämie: Diese setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag von 5,5% plus der staatlichen Bausparprämie, die jährlich angepasst wird. Somit beträgt die staatliche Förderung in Summe mindestens 8,5% und maximal 13,5% p.a.
 
Veranlagungsvorschrift: Die Veranlagung erfolgt zu 40% in heimischen Unternehmen, die restlichen 60% in internationalen Aktien.

Garantierte Steuerbefreiung: Weder eine Versicherungssteuer, eine Kapital- Einkommens- oder Spekulationssteuer fallen bei widmungsgemäßer Verwendung an.

Mindestveranlagungsdauer: Ein Zugriff auf das Kapital ist vor Ablauf von 10 Jahren durch den Gesetzgeber ausgeschlossen. Die Auszahlung in Form einer Rente ist ab dem 40. Lebensjahr möglich.

Kapitalgarantie: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass dem Anleger nach Ablauf von 10 Jahren bei widmungsgemäßer Verwendung (d.h. zum Auszahlungszeitpunkt als lebenslange Pension) das angesparte Kapital und die erstattete Prämie zu garantieren sind.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Der grundlegende Unterschied der Fondsgebundenen zur konventionellen Lebensversicherung ist die Art, wie das Sparkapital angelegt wird. Hat der Kunde bei letzterer keinen Einfluss, entscheidet er bei der Fondsgebundenen Lebensversicherung selbst nach welchen Kriterien sind Geld in den verschiedenen Portefeuilles angelegt wird. Durch die unmittelbare Anlage in dem vom Kunden gewünschten Fondsmix des jeweiligen Portefeuilles, nimmt der Sparbetrag direkt an der Fondsentwicklung teil. Der Kunde hat damit die Chance auf eine überdurchschnittliche Rendite, trägt aber auch das Anlagerisiko selbst.

Fondsgebundene Lebensversicherung mit Garantien
Der Kunde trägt bei einer Fondsgebundenen Lebensversicherung das Anlagerisiko selbst. Uns allen sind die letzten Börsenjahre noch sicher bekannt, die Angst vor Verlusten sitzt vielen Anlegern noch tief in den Knochen. Zahlreiche Versicherer haben darauf reagiert und Fondsgebundenen Lebensversicherungen im Kapital- und Höchststandsgarantien auf den Markt gebracht.