Vorteile

Bei nicht bilanzierungspflichtigen Freiberuflern, Behörden, Vereinen usw. kommen im Unterschied zu gewerblichen Leasingnehmern die Vorteile aber nur teilweise zur Geltung, bei Privatpersonen zum großen Teil gar nicht.
Detailliertere Betrachtung einiger möglicher Vorteile von Leasing:
  • Die Liquidität wird geschont (an Stelle eines einmalig höheren Liquiditätsabflusses findet ein kontinuierlicher niedrigerer Liquiditätsabfluss statt).
  • Ein mit Banken vereinbarter Kreditrahmen bleibt uneingeschränkt erhalten und wird durch die Leasinginvestition nicht in Anspruch genommen.
  • 100 % Fremdfinanzierung ist möglich.
  • Leasing ist für den Leasingnehmer bilanzneutral und erscheint somit nicht in der Bilanz des Leasingnehmers, der lediglich die Leasing- bzw. Mietaufwendungen in seiner Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben verbucht.
  • Die Eigenkapitalquote des Leasingnehmers wird nicht durch Bilanzverlängerung verschlechtert.
  • Die Leasingkosten sind periodisch wiederkehrende Zahlungen, die parallel zur Nutzung des Leasingobjekts anfallen. Finanzielle Vorleistungen sind nicht notwendig, da das Objekt sich durch produktive Nutzung laufend selbst finanziert (Kostenkongruenz).
  • Die periodischen Leasingzahlungen dienen der innerbetrieblichen Planung als sichere Kalkulationsgrundlage.
  • Die Vorteile von Leasing schaffen Möglichkeiten für betriebliche Innovationen und Rationalisierungen.
  • Eine Entsorgung oder Verwertung bei Vertragsende durch den Leasingnehmer kann entfallen, sofern das Leasingobjekt nach Ablauf der Leasingzeit an den Leasinggeber zurückgegeben wird.
  • Eventuelle geringere Einstandspreise des Leasinggebers, beispielsweise aufgrund von größeren Abnahmemengen, können an den Leasingnehmer in Form von günstigen Leasingkonditionen weitergegeben werden.
  • Leasing mit entsprechendem Service durch den Leasinggeber spart für den Leasingnehmer Verwaltungsaufwand.